Änderungskündigung (Kündigung)

hackenberger, Friday, 15.05.2009, 15:01 (vor 5487 Tagen) @ Thomas131

Hallo "Thomas131",

als SchwbV wären hier der § 95 (2) i.V. mit § 85 und letztlich auch wegen der Aussagen des AG der § 84 (1) von Interesse und zu beachten.

Der AG ht hier also das IA im Rahmen des § 85 zu beteiligen.

Rechtlich folgender Hinweis:
Änderungskündigung kann nicht nur die Eingruppierung ändern!

Will ein Arbeitgeber im Rahmen einer Änderungskündigung lediglich Eingruppierung des Betroffenen isoliert und einseitig für geändert erklären, so stellt dies rechtlich eine unzulässige Teilkündigung dar.

ArbG Hamburg, 31.1.2008 - Az: 17 Ca 274/07

Hier wäre es wichtig, wenn der AN als Gewerkschaftsmitglied einen Arbeitsrechtsschutz hat, denn es könnte hier zu Problemen kommen.

Link zu einer Seite bezügl. des § 84 Abs 1 SGB IX


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