Änderungskündigung (Kündigung)

hackenberger, Friday, 15.05.2009, 19:25 (vor 5486 Tagen) @ Thomas131

Hallo "Thomas131",

bitte hier nicht Irrtümern aufsitzen. Änderungskündigungen unterliegen wie andere Kündigungen nicht der Mitbestimmung, weder durch BR noch SchwbV. Beide werden zwar gehört und können/sollen Aussagen treffen.

Der AG ist aber an diese nicht gebunden. Also auch bei Widerspruch gegen die Änderungskündigung, wird der AG diese Umsetzen.

Lehnt ein AN eine Änderungskündigung ab, erfolgt i.d.R. eine ordentliche Kündigung.

Der Arbeitnehmer kann die vom Arbeitgeber gewünschte Änderung der Arbeitsbedingungen aber auch unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist (§ 2 KSchG).

In diesen Fällen sollte er dann innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage gegen die Änderungskündigung erheben.

Lese bitte einmal hier zum Thema Änderungskündigung.


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