Wahlsonderregelungen bei Verwaltungsreform (Wahlen)
In Mecklenburg Vorpommern findet momentan eine Polizeistrukturreform statt die 2010 theoretisch fertig sein wird und Anfang 2011 praktisch wirksam werden wird.
Nun sind aber 2010 offizielle SBV-Wahlen, die 2011 durch die neue Struktur, die erst in 2011 fertig sein wird, zum tragen kommt, hinfällig wird.
Nun werdendie BPR/ÖPR/HPRs ihre Wahl in 2011 verschieben, da dass über das Landesgesetz möglich ist.
Gibt es auch eine Ausnahmeregelung für solche Fälle bei der Schwerbehindertenvertreterwahl>>>
Ich würde mich sehr über Tipps freuen
Burhkard Kölzsch
Hauptschwerbehindertenvertretung der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern