Wahlsonderregelungen bei Verwaltungsreform (Wahlen)
Hallo Burkhard Kölzsch,
habe gerade auch weil dieses Thema für mich neu ist, mit dem Innenministerium Mecklenburg Vorpommern ein Telefonat zu diesem Sachverhalt geführt.
Aussage: Ja es gibt erste Überlegungen auf Grund der Polizeistrukturreform für Teile der Polizeiverwaltungen hier die Wahltermine für Personalratswahlen zu verschieben (max. 6 Monate). Aber nur für die Bereiche in welchen sich die Strukturen stark verändern. Also nicht grundsätzlich und überall in Mecklenburg Vorpommern.
Es gäbe keine entsprechende Planungen / Überlegungen dieses auch für die SchwbV-Wahlen so zu handhaben. Dieses auch, weil diese Wahlen auf Bundesrecht (SGB IX) beruhen.
Ob es für die Personalratswahlen kommt ist auch noch nicht entschieden. Es seinen erst erste Überlegungen.
Mehr kann ich hierzu leider nicht sagen. Am Besten einmal den Kontakt mit der Gewerkschaft hierzu suchen.