Wahlsonderregelungen bei Verwaltungsreform (Wahlen)

Ede vom Bayerwald, Thursday, 18.06.2009, 13:30 (vor 6334 Tagen) @ Burkhard Kölzsch

Hallo Herr Kollege Kölzsch,

wir hatten in Bayern die gleiche Situation bei den letzten Wahlen, bis Nov. Wahl und neue SBV ab Januar aufgelöste Dienststelle und neues Amt.

Hier wurde vom zuständigen Ministerium entschieden, dass das Bundesgesetz über dem Landesgesetz steht und somit eine landesinterne Regelung nicht machbar ist (die hatten da leichtes Spiel mit ihrer Entscheidung Land-> Bund).
Allerdings erst nach Hinweis darauf dass SGB IX Bundesrecht sei, das das Land nicht brechen dürfe.

Der "saure " Apfel war, dass wir zweimal innerhalb von ca. 4 Monaten gewählt haben.
Ist ja aber auch klar, so denke ich, dass bei einer nicht mehr bestehenden Dienststelle keine Personalvertretung und SBV mehr bestehen kann und bei einer neuen Dienststelle noch keine vorhanden sein kann, wenn nicht neu gewählt ist.

Gruß Ede


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