Gleichstellung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 01.07.2009, 08:11 (vor 6323 Tagen) @ Apfelsaft

Hallo Helmut,

da kann man sehr wohl was machen, wenn die Krankheitszeit innerhalb der letzten 3 Jahre lag und behinderungsbedingt war.
Auch im ÖD kann einem kranken MA, der einen Schutz vor ordentlicher Kündigung hat, wegen Krankheit außerordentlich mit Auslauffrist gekündigt werden. Deshalb ist die Argumentation der AA in diesem Punkt angreifbar.

--
&Tschüß

Wolfgang


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