Gleichstellung (Allgemeines)
Hallo,
leider wurde hier wohl der Antrag u gschickt begründet. Auch unkündbare, Beamte und AN mit besonderem Kündigungsschutz können gleichgestellt werden. Hier muss man dann auf den Erhalt des behidertengerechten Arbeitsplatz oder das erreichen eines solchen abziehlen. Also §§ 81 (4) und 84 (1). Dieses haben wir aber alles schon einmal behandelt. Daher bitte einmal unter A-Z nachsehen und die Suchfunktion verwenden. 