verhaltensbedingte Kündigung (Kündigung)

hackenberger, Wednesday, 15.07.2009, 17:10 (vor 5421 Tagen) @ Wilfried

Hallo Wilfried,


» Nun steht evtl. eine verhaltensbedingte Kündigung ins Haus.
»
» Kann man ihr noch helfen>
Im Grunde NEIN.

Zwar ist auch hier der § 84 (1) zu beachten und anzuwenden, aber der bringt nur dann eine kleine Chance, wenn man das Verhalten in irgendeiner Art mit der Schwerbehinderung als Auslöser in verbindung bringen kann.

Auch das IA wird hier wohl der Kündigung zustimmen, zumindest wenn man nicht wie o. beschrieben einen Zusammenhang herstellen kann, was wohl nicht möglich sein wird. Besonders auch da es nicht das erste Mal ist.

Ich kann gerade in der heutigen wirtschaftlichen schwierigen Zeit so manches Verhalten der AN nicht nachvollziehen. Denn AG "lieben" solche oder vergleichbare, also arbeitsrechtlich angreifbares Verhalten, da sie dann ohne große Probleme und Abfindungen sich von AN trennen können.

Hier daher auch nochmals der Hinweis, dass man auch AN auf die Gefahren im Zusammenhang [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9137#p9144]Nebentätigkeiten[/link] und dann Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, insbesondere § 3 ArbZG und § 5 ArbZG. Auch hierauf achten leider zu viele AN nicht.

Das ist in der heutigen Zeit nicht ohne Risiko!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion