verhaltensbedingte Kündigung (Kündigung)

David ⌂, NRW, Wednesday, 22.07.2009, 21:54 (vor 5418 Tagen) @ Wilfried

» Hallo werte Mitstreiter...

...ich möchte das Thema nicht zu sehr strapazieren....aber noch etwas hinzufügen:

Die berechtigten Interessen vertreten.....also sind sie berechtigt >

und:

wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein...

Ich mag es nicht beurteilen, aber Wilfried. Wenn er es berechtigt vertreten kann, wird die Sache einen guten Ausgang nehmen...wenn keine Berechtigung der Wahrung ihrer Interessen besteht, so wird niemand helfen können....

Gruß David
VPschwbM


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