verhaltensbedingte Kündigung (Kündigung)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 21.07.2009, 08:01 (vor 5415 Tagen) @ Wilfried

Hallo Wilfried,
»
» Kollegin, 60% GdB, ist zum wiederholtenmale (Aktennotiz vom letzten
» Vergehen in der Personalakte) aufgefallen, dass sie während der
» Arbeitszeit Schwarzarbeit verrichtet.


Also nicht das erstemal. Der AG hat schon (mehrmals>) Milde walten lassen.
Wieviele Chancen möchtest du der Kollegin geben>
Ist Schwarzarbeit nicht auch ein Straftatsbestand>

Hast du mal über die Folgen im Kollegenkreis nachgedacht>

So nach dem Motto: "Man muss nur schwerbehindert sein, dann darf man sich alles erlauben"

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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