verhaltensbedingte Kündigung (Kündigung)

David ⌂, NRW, Tuesday, 21.07.2009, 00:36 (vor 5415 Tagen) @ Wilfried

Hallo Wilfried,

sicher ist es unabdingbar das Verhaltensmuster Deiner Kollegin in Frage zu stellen. Dabei sehe ich allerdings nicht ausschließlich den vermeindlich charakterlichen Hintergrund ihres "Fehltrittes". Auch muss in Bezug auf die Abwägung der Grundlagen ihrer Handlungen nach einer Erklärung gesucht werden. Als Arbeitnehmervertreter einer bestimmten Personengruppe halte ich es für möglich, dass sie Dir das notwendige Vertrauen entgegen bringt, um "reinen Tisch" zu machen. Alles weitere ist Verhandlungssache. Es sollte dabei sicherlich auch die Konsequenz der Kündigung stets im Bewusstsein verankert sein. Aber eine letzte Chance wäre auch eine erste Chance. Für weitere Infos, lass Dir gerne vom Admin meine E-Mail-Adresse übermitteln. Aber bitte verbrenne auch nicht Deine Energien an einer aussichtslosen Situation.

Gruß
David


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