Über 6 Wochen krank (BEM)
Hallo Alex,
» Habe noch vergessen dass ich Gleichgestellt bin.
Gleiche Rechte wie Schwerbehinderte mit Ausnahme der Nachteilsausgleiche und Zusatzurlaub.
» Ein Wiedereingliederung würde für mich nicht in Frage kommen, da ich ja
» alle anderen Therapien durchführen kann, außer Massagen wo die Finger sehr
» beansprucht werden.
Doch, gerade dieses könnte dann ja als Ergebnis des BEM herauskommen.
Also auf Umsetzung des § 84 Abs. 2 i.V. mit §§ 84 Abs. 1 und 81 Abs. 4 bestehen.
Bitte nicht immer BEM "nur" mit dem alten Begriff "Wiedereingliederung" in Zusammenhang bringen. BEM bedeutet viel mehr und kann auch im Ergebnis vieles bringen. So z.B. auch Umgestaltung des Arbeitsplatzes/ -ablaufes oder gar der Arbeit selbst. Immer mit dem Ziel zukünftig AU zu vermeiden.
Dir rate ich einmal den Besuch eines entsprechendes Seminars zum Thema § 84 und BEM.