Über 6 Wochen krank (BEM)

hackenberger, Thursday, 06.08.2009, 17:20 (vor 5405 Tagen) @ al.bundy

Hallo Alex,

» Nun kam der Personalleiter und sagte: "Er verstehe die Mail nicht".
» Wir arbeiten hier in ein Gesundheitsbetrieb an Menschen und nicht in ein
» Metallzweig wo man sagen kann heute machst du dies oder das.
» Und außerdem sind sie von Beruf Masseur, da muss man halt massieren oder
» soll ich ihnen sagen:"komm heb auf dem Parkplatz Zigarettenkippen auf dan
» brauchst du nicht mehr massieren bzw. wenn sie nicht massieren
» wollen/können dan setzten sie sich hin und drehen Däumchen">
Es ist doch ganz einfach, erkläre dem Vorgesetzten, dass das SGB IX für alle Betriebe Geltung hat, auch wenn es Personaler gibt welche dieses nicht verstehen. Erkläre ihm weiter, dass z.B. als Ergebnis des BEM herauskommen könnte, dass für eine Übergangszeit eben nur bestimmte Tätigkeiten im Betrieb und auch im Rahme der möglichen Aufgabe im Gesundheitsbetrieb an Menschen ausgeführt werden können.

Die externen Fachleute und Betriebsarzt welche ja hinzugezogen werden können, könnten hier vielleicht auch Hinweise auf machbares geben.

Würde er weiter die Maßnahmen gem § 84 Abs. 2, also das BEM verweigern müsste halt ein Anwalt bemüht werden wegen berechtigtem Indiz wegen Verstoß gegen das AGG notwenige Schritte und Schadenersatzansprüche einklagen.


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