Über 6 Wochen krank (BEM)

hackenberger, Tuesday, 04.08.2009, 12:52 (vor 5401 Tagen) @ al.bundy

Hallo Alex,

ist ein AN in den letzten 12 Monaten mindesten 6 Wochen = 42 Tage AU, so muss der AG eine Maßnahmen gem. § 84 Abs. 2 (BEM) anbieten. So steht es im SGB IX § 84 Abs. 2.

Bei Schwerbehinderten sind hier auch die §§ 81 Abs. 4 und § 84 Abs. 1 zu beachten und anzuwenden.

Das Ziel des BEM ist zu prüfen wie eine AU zukünftig vermieden werden kann, alle hier möglichen Maßnahmen sind zu besprechen und sofern dem AG nicht unzumutbar auch umzusetzen.

Hierauf den AG hinweisen und auffordern sich rechtskonform zu verhalten.

Gerade bei Schwerbehinderten könnte die Missachtung dieser Gesetze ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG mit seinen möglichen rechtlichen Folgen darstellen. Weiter würde auch eine Missachtung dieser Gesetze und der sich hieraus für den AG ergebenen Pflichten eine ggf. in Folge ausgesprochene Kündigung wegen Sozialwidrigkeit gerichtlich anfechtbar / unwirksam machen.

Zu allen oben angesprochenen Themen findest Du auf unseren Seiten (z.B. A-Z) und in den Forenbeiträgen (hierzu Suchfunktion bitte nutzen) sehr viele Aussagen und Beispiele/ Hinweise.


PS: Ergänze bitte [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=692]Dein Profil[/link] noch um die Angaben welches Gesetz (BetrVG/ PersVG) kommt zur Anwenung und Anzahl der Schwerbehinderten/ Gleichgestellten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion