Schaffung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes während AU? (BEM)

pacodecolonia, Thursday, 03.09.2009, 14:12 (vor 5371 Tagen)

Liebe Forumianer,
lieber Bernd Hackenberger,

im vorliegen Fall sind die Fronten sehr verhärtet, mehrere Versuche zur Güte von VP, Anwalt und Gewerkschaft bereits gescheitert.

Ein sb Arbeitnehmer behauptet, über längere Zeit diskriminiert und gemobbt zu werden und gibt dem AG schriftliche Hinweise dazu.
Die Vorgesetzten bestreiten dies und bezeichnen die Hinweise u.a. als unglückliche Einzelfälle.

Der sb AN wird daraufhin psych. krank, sein letzter Arbeitstag endet mit einem Zusammenbruch unter Einschaltung des Notarztes im November 08, sein behandelnder Arzt schreibt Ihn seitdem AU.

Der AG führt auf Innitiative des AN und der VP im November 08 und August zweimal ein BEM durch.
Im ersten BEM wird ihm kein leidensgerecher AP in Aussicht gestellt, er könne sich wie jeder andere AN auf die folgenden Stellenausschreibungen bewerben.
Weitere Aktivitäten des AG erfolgen nicht, der AG räumt aber schriftlich einen möglichen Zusammenhang zwischen der Krankheit und der Sichtweise des AN wg. Mobbing und Diskriminierung ein.

Daraufhin bewirbt sich der AN auf diverse Stellenausschreibungen, überwiegend im Sekretariatsbereich und für deutlich weniger Gehalt/Arbeitszeit. Die Bewerbungsgespräche unter Beteiligung der VP laufen überwiegend gut, die Formalqualifikation für die Stellen ist vorhanden.
Auf alle Stellenausschreibungen folgen jedoch Absagen, ohne konkrete Begründung.

Im 2. BEM vor einer Woche erfahren AN, IFD, PR und VP staunend, das die Ablehnung überwiegend auf fehlender Praxis in Word, Excel und Powerpoint beruhen, die aber in wenigen Tagen in Form einer Nachquali nachgeholt werden könnten. Deswegen sei der AN bei Bewerbungen gescheitert (!).
Ein leidensgerechter AP stehe aber immer noch nicht zur Verfügung. Aber da sb AN könne sich ja weiterhin auf offene Stellen bewerben usw. usw.

Der entscheidende Punkt ist: Kann sich der AG in einem Betrieb von 4500 MA darauf zurückziehen, das der sb MA trotz 20 Jahren Berufserfahrung, guten Zeugnissen und einer außerplanmäßigen aktuellen Gehaltserhöhung gar keinen neuen AP zur Verfügung stellen kann, bzw. ist die lange AU des sb AN wirklich ein glaubhafter Grund, das der AG währenddessen nicht aktiv werden muß.

Die Arbeitsfähigkeit des AN ist durch fortschreitenden Krankheitsverlauf (auch darüber ist der AG informiert) für die nächsten Wochen und vielleicht Monate ungewiß.
Erst im BEM letzte Woche wurde dem AN die Zusage gemacht, nicht mehr auf den alten AP zu müssen, aber ein neuer AP hänge von der Gesundheitsprognonse des behandelnden Arztes ab.
Wieder beisst sich die Katze in den Schwanz, ich bin mittlerweile ziemlich ratlos und freue mich sehr über jeden Beitrag/Vorschlag.

Hat der AN die Möglichkeit, wg. zerrütetem Vertrauensverhältnis zum AG AG eine Abfindung einzufordern>

Paco


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