Zusammenbrüche während Arbeitszeit (Allgemeines)
Hallo Forumianer,
ein sb AN erlitt (aus seiner Sichtweise) infolge schweren, jahrelangen Mobbings und Diskriminierung zwei Zusammenbrüche in der Arbeitsstätte während der Arbeitszeit.
Der AG ist in beiden Fällen informiert worden, im 1. Fall schriftlich mit ca zweimonatiger Verspätung, im 2. Fall ist der sb AN von einem Notfallarzt behandelt worden.
Ergeben sich daraus besondere Verpflichtungen des AG, muß er z.b. diese Dinge seiner Berufsgenossenschaft melden wenn der Betriebsarzt Kenntnis über den kausalen Zusammenhang Arbeit-Zusammenbruch hatte>
Ergibt sich eine besondere Maßnahme daraus, die er z.b. im Rahmen seiner Fürsorgepflicht tun muß, bzw. greifen spezielle Maßnahmen des Arbeitsschutzes>
Viele Grüße
Paco