Zusammenbrüche während Arbeitszeit (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 21.09.2009, 14:33 (vor 6241 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo Paco,

» wie schon am Anfang meines Thread erwähnt, handelt es sich um einen sb An,
» also schwerbehinderten Arbeitnehmer...

sorry, hatte ich überlesen. War wohl schon zu sehr im Koffer packen ;-)

Aber trotzdem, das Thema Berufsgenossenschaft ist nicht unser Thema.
Unser Themen wären hier dann die §§ 81 Abs. 4 und 81 Abs. 1 SGB IX.

Es bleibt aber der SchwbV überlassen den informativen Kontakt mit der Berufsgenossenschaft zu suchen um hier ein vertrauensvolles informatives Gespräch zu führen. Dann sollte (muss) aber die Zustimmung des Betroffenen vorliegen. Diese besser um ggf. später Problem (Datenschutz) zu vermeiden, sich schriftl. geben lassen.

Hier wäre aber der BR/PR gefordert, denn zu seinen Aufgaben zählt § 80 BetrVG Allgemeine Aufgaben
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
2. Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen;

Vergleichbare §§ gibt es im Bundes- bzw. den Landes- Personalvertretungsgesetzen. BPersVG §§ 67, 68 ff


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