Zusammenbrüche während Arbeitszeit (Allgemeines)

Doris, Tuesday, 22.09.2009, 16:35 (vor 6240 Tagen) @ albarracin

» Die Überwachung dieser Meldepflicht sehe ich durchaus als eine meiner SBV-Aufgaben an.

Hallo Wolfgang,

hier wird man wohl davon auszugehen haben, dass primär der Personalrat gefordert ist, wie Bernhard ganz richtig feststellte. Dafür spricht neben den § 80 BetrVG entsprechenden personalvertretungsrechtlichen Vorschriften insbesondere auch, dass die Anzeigen an die Berufsgenossenschaften kraft Gesetzes stets auch vom Betriebs- oder Personalrat unterzeichnet werden müssen nach § 193 Abs. 5 SGB VII.

Andererseits wird die SBV jedenfalls bei Umsetzungsdefiziten seitens des Arbeitgebers und des Personalrats gefordert sein, nach § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB IX auf eine Anzeige an die Berufsgenossenschaft hinzuwirken.

Viele Grüße
Doris

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Viele Grüße
Doris


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