Zusammenbrüche während Arbeitszeit (Allgemeines)
» Die Überwachung dieser Meldepflicht sehe ich durchaus als eine meiner SBV-Aufgaben an.
Hallo Wolfgang,
hier wird man wohl davon auszugehen haben, dass primär der Personalrat gefordert ist, wie Bernhard ganz richtig feststellte. Dafür spricht neben den § 80 BetrVG entsprechenden personalvertretungsrechtlichen Vorschriften insbesondere auch, dass die Anzeigen an die Berufsgenossenschaften kraft Gesetzes stets auch vom Betriebs- oder Personalrat unterzeichnet werden müssen nach § 193 Abs. 5 SGB VII.
Andererseits wird die SBV jedenfalls bei Umsetzungsdefiziten seitens des Arbeitgebers und des Personalrats gefordert sein, nach § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB IX auf eine Anzeige an die Berufsgenossenschaft hinzuwirken.
Viele Grüße
Doris
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Viele Grüße
Doris