Kündigung eines SBV? (Kündigung)
Hallo Werner,
» Ihm wird vorgeworfen, am 03.09.2009 unberechtigt einen "Urlaubstag"
» genommen zu haben, trotzdem ihm dieser nicht am Telefon genehmigt worden
» sei.
Wenn es stimmt dann
» Am Mo, den 21.09.2009, finde ich in meinen Outlook Posteingang ein
» Schreiben an das IA um Genehmigung zur fristlosen Kündigung, alternativ
» Kündigung mit sozialer Auslauffrist von 7 Monaten.
Korrektes Vorgehen des Arbeitgebers.
» Ich muß dazu allerdings sagen, dass er wegen gesundheitlichen Probleme und
» daraus Folgende Fernbleiben vom Arbeitsplatz (ohne Meldung) abgemahnt
» wurde. Letztes Mal 2008.
Noch mal
» Muß nicht bevor das Schreiben an das IA geschickt wird die SBV
» (Vertretung) angehört werden>
SBV muss vom AG informiert werden.
Das IA fordert dich dann zur Stellungnahme auf.
siehe dann hier: http://www.schwbv.de/05_04_kuendigungsschutz.html
» Sind nicht Fristen einzuhalten>(2 Wochen oder so).
Ist wichtig für den AG bzw. später für den BR.
» Kann man wenn man 1 Tag frei haben möchte und dieses telefonich beantragt,
» dieses verweigert werden>
Ja.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter