§ 32 BAT-KF (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Saturday, 14.11.2009, 14:06 (vor 5286 Tagen) @ sbv

Hallo "svb",

als Vertrauensperson kannst Du hier nur die Beachtung/ Anwendung des SGB IX, also hier besonders § 81 Abs. 4 und ggf. § 84 Abs. 1 beachten.

Das andere, also die Missachtung des TV und ggf. Folgen, sind Fragen welche man an den Sozialpartner (Gewerkschaft) oder eine RA richten solltet.

Hier wäre entscheidend und dringend zu klären, ob durch den Verstoß und vor allem die Missachtung der Beantragung der Weiterbeschäftigung nicht dem AG einen Grund für eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bietet.

In solchen Fällen ohne Beratung/ Unterstützung durch einen RA also zu versuchen einen Joker in der Tasche zu haben, könnte ein ganz großer Fehler sein. Diese Tasche könnte also ein ganz großes Loch haben.

In diesem Fall würde ich auch um mich nicht ggf. Regresspflichtig zu machen, als SchwbV nur den Rat geben, bitte zum Anwalt oder zur Gewerkschaft gehen und dort alles weitere klären.


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