§ 32 BAT-KF (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Saturday, 14.11.2009, 17:08 (vor 5285 Tagen) @ sbv

Hallo "sbv",

» Als SBV bin ich auch Berater des AG in allen Belangen der sbM.
Ja, beratend zum Wohle der schwerbehinderten Menschen!

» In dieser Eigenschaft muss ich den AG warnen, eine Mitarbeiterin, die
» bewußt gegen den Tarifvertrag verstößt
Wo steht dieses bitte>>> :-(
» aber gesundheitlich so angeschlagen ist, dass sie einen Gdb von 80 hat
» und eine Teilerwerbsminderungsrente bekommt, weiter zu beschäftigen.
GdB 80 OK, aber bist Du Arbeitsmediziner um eine Aussage darüber treffen zu können ob die Koll. noch arbeitsfähig ist und in welchem Umfang>> :-(

» Meine Frage war die, ob sich diese MA tatsächlich so falsch verhalten hat,
» in dem sie keine Mitwirkung zeigte, und dieses Falschverhalten jetzt mit
» der Beendigung des AV, ohne Kündigung lt. § 32, BAT-KF, bezahlen muss.
Dazu habe ich ja geschrieben, dass dieses letztlich nur ein ArbG feststellen kann. Daher sollte die/der Betroffenen wegen der Klärung des was / wie /wann usw. mit der Gewerkschaft oder einem Anwalt Kontakt aufnehmen.

Es ist auf keine Fälle die Angelegenheit der SchwbV hier nur einen AN bei AG anzuschwärzen. :-( :-(
(PS: sollte ich Deine Antwort falsch verstanden haben, jetzt schon sorry)

» Oder soll ich mich aus dieser Diskussion völlig heraus halten >
Ja! Nur Infos an den/die AN sie sollte sich hier beraten lassen.

Kontextlink:
Weiterbeschäftigungsverlangen bei teilweiser EU-Rente nach TVöD/TV-L

Der richtige Ort, Bereitschaft und Möglichkeiten zur Weiterarbeit zu klären,
ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX.


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