§ 32 BAT-KF (Rente / Pension / ATZ)

sbv, NRW, BERLIN, BRANDENBURG, Monday, 16.11.2009, 18:07 (vor 5284 Tagen) @ hackenberger

Hallo Herr Hackenberger,

vielen Dank für Ihre Stellungnahmen und den übersandten Link.
Leider bestätigt hierin das LAG Rostock meine Befürchtung, dass bei der Versäumniss der 14-Tagefrist, das Arbeitsverhältnis endet.
Es muss zwar noch der § 92 SGB IX durchgeführt werden, aber das ist dann schon nur noch Routine.

Danke nochmals für den guten Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen


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