§ 32 BAT-KF (Rente / Pension / ATZ)
Hallo Herr Hackenberger,
vielen Dank für Ihre Stellungnahmen und den übersandten Link.
Leider bestätigt hierin das LAG Rostock meine Befürchtung, dass bei der Versäumniss der 14-Tagefrist, das Arbeitsverhältnis endet.
Es muss zwar noch der § 92 SGB IX durchgeführt werden, aber das ist dann schon nur noch Routine.
Danke nochmals für den guten Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen