§ 32 BAT-KF (Rente / Pension / ATZ)

sbv, NRW, BERLIN, BRANDENBURG, Saturday, 14.11.2009, 16:21 (vor 5285 Tagen) @ hackenberger

Hallo Herr Hackenberger,

vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Als SBV bin ich auch Berater des AG in allen Belangen der sbM.
In dieser Eigenschaft muss ich den AG warnen, eine Mitarbeiterin, die bewußt gegen den Tarifvertrag verstößt, aber gesundheitlich so angeschlagen ist, dass sie einen Gdb von 80 hat und eine Teilerwerbsminderungsrente bekommt, weiter zu beschäftigen.
Hier kommt natürlich der § 92 SGB IX zum Tragen.

Meine Frage war die, ob sich diese MA tatsächlich so falsch verhalten hat, in dem sie keine Mitwirkung zeigte, und dieses Falschverhalten jetzt mit der Beendigung des AV, ohne Kündigung lt. § 32, BAT-KF, bezahlen muss.

Oder soll ich mich aus dieser Diskussion völlig heraus halten >

Vielen Dank und freundliche Grüsse


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion