Arbeitsordnung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Heike65, Sachsen, Tuesday, 12.04.2011, 12:56 (vor 4771 Tagen)

Schönen Tag allen :-) .

Ich bin gerade irritiert... Mir ist bekannt, dass niemand verpflichtet ist, seine Behinderung dem AG mitzuteilen...

Soeben habe ich die Arbeitsordung unserer Firma gelesen (abgeschlossen 2004 und unterschrieben von GF und BR). Unter §2 Einstellung steht u. a.:

...
3. Schwerbeschädigte oder Arbeitsbehinderte legen zusätzlich den Beleg über den anerkannten Grad der Behinderung vor.
...

Was ist jetzt gültig> Die grundsätzliche Rechtslage oder diese innerbetriebliche Reglung, da sie vom BR unterzeichnet wurde>

Vielen Dank im Voraus für das Antworten.

Heike


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