Arbeitsordnung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)
Danke für die vielen Antworten :flower:
Bernahrd, du hast recht... Habe michnämlich zwischenzeitlich auch beim Integrationsamt schlau gemacht:
Die Verordnung ist von 2004, damals war es noch so... Aber durch Einführung des AGG 2006 muss die Frage nach der Behinderung nicht mehr beantwortet werden.
Viele Grüße, Heike