Arbeitsordnung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Heike65, Sachsen, Wednesday, 13.04.2011, 12:55 (vor 4769 Tagen) @ hackenberger

Danke für die vielen Antworten :flower:

Bernahrd, du hast recht... Habe michnämlich zwischenzeitlich auch beim Integrationsamt schlau gemacht:

Die Verordnung ist von 2004, damals war es noch so... Aber durch Einführung des AGG 2006 muss die Frage nach der Behinderung nicht mehr beantwortet werden.

Viele Grüße, Heike


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