Arbeitsordnung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)
» 3. Schwerbeschädigte oder Arbeitsbehinderte legen zusätzlich den Beleg
» über den anerkannten Grad der Behinderung vor.
zunächst einmal sollte man nur die Kopie des Ausweises vorlegen, niemals den Bescheid!
» Was ist jetzt gültig> Die grundsätzliche Rechtslage oder diese
» innerbetriebliche Reglung, da sie vom BR unterzeichnet wurde>
Grundsätzlich muß niemand seine Behinderung benennen, aber natürlich hat er dann auch keine Vorteile (Mehrurlaub, Nachteuilsausgleich, besserer Arbeitsschutz)