Arbeitsordnung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Manfred Lehmann, Mainz, Rheinland-Pfalz, Tuesday, 12.04.2011, 13:11 (vor 4770 Tagen) @ Heike65

» 3. Schwerbeschädigte oder Arbeitsbehinderte legen zusätzlich den Beleg
» über den anerkannten Grad der Behinderung vor.
zunächst einmal sollte man nur die Kopie des Ausweises vorlegen, niemals den Bescheid!
» Was ist jetzt gültig> Die grundsätzliche Rechtslage oder diese
» innerbetriebliche Reglung, da sie vom BR unterzeichnet wurde>
Grundsätzlich muß niemand seine Behinderung benennen, aber natürlich hat er dann auch keine Vorteile (Mehrurlaub, Nachteuilsausgleich, besserer Arbeitsschutz)


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