Arbeitsordnung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

Heike65, Sachsen, Tuesday, 12.04.2011, 13:28 (vor 4771 Tagen) @ Manfred Lehmann

Hallo Manfred,

danke für die schnelle Antwort.

Grundsätzlich nicht - das ist mir bekannt. Aber bekannt ist mir auch, dass inenrbetriebliche Regelungen mit Einverständis des BR geändert werden können...

Was ist mit AN, die es nicht melden bei der Einstellung und es kommt später heraus> Riskieren sie ev. sogar den Arbeitsplatz>

Heike


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