Arbeitsordnung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

hackenberger, Tuesday, 12.04.2011, 18:28 (vor 4770 Tagen) @ albarracin

Hallo Heike,

Doris hat ja schon alles soweit richtig geschrieben. Wichtig wäre hier nun nur noch, ob diese Regelung einen salvatoresche Klausel beinhaltet, dass sofern einzelne Inhalte ungültig sind der Rest weiter bestand hat. Wenn nein könnte die gesamte Regelung ungültig sein. Doch es sind mir hierzu unterschiedliche Aussagen bekannt, müsste letztlich ein ArbG klären.

Es kann sein, dass man bei Abschluss dieser noch die alte Rechtlage im Kopf hatte, wo nach die Frage bei der Einstellung ja zulässig war, was heute aber nicht mehr so ist.


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