Arbeitsordnung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)
Hallo Heike,
Du musst nix "anfechten". Da die Passage nichtig ist, entfaltet sie keinerlei Rechtswirkung.
Es reicht erst mal, AG und BR freundlich auf diesen Umstand hinzuweisen.
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&Tschüß
Wolfgang