Arbeitsordnung (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 12.04.2011, 16:08 (vor 4771 Tagen) @ Heike65

Hallo Heike,

Du musst nix "anfechten". Da die Passage nichtig ist, entfaltet sie keinerlei Rechtswirkung.
Es reicht erst mal, AG und BR freundlich auf diesen Umstand hinzuweisen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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