Permanente Zugriffsrechte für Stelli auf SBV-Laufwerk und Outlook (Stellvertreter/in)

hackenberger, Friday, 27.04.2012, 13:02 (vor 4396 Tagen) @ Bitmix

Hallo,

Ja, Du liegst richtig. Das Thema hatte ich ja gestern, in einen Beitrag von Susannne auch beschrieben. Also dort einmal nachlesen. Es ist hier vergleichbar mit den Ersatzmitgliedern des BR. Da findet man dann auch mehr zu dem Thema im BetrVG und Kommentierungen dazu.

Die VPSchwb ist für die Beachtung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes der ihr im Mandat anvertrauten und zugänglichen Unterlagen verantwortlich. Geht sie hier wie wohl bisher zu "Großzügig" damit um, beachtet dieses also nicht, kann sie selbst rechtliche Probleme bekommen wegen Verletzung der Vertraulichkeit und Datenschutz.

Ruhendes Mandat bedeutet, zu dieser Zeit quasi rechtlich kein Mandat und damit rechtlich kein Recht auf Einsichtnahme.

PS. Den Einsatz der Stelli steuert nur die VPSchwb. Sie kann z.B. auch bei Abwesenheit welvhe eigentlich eine Verhinderung auslösen würde, und damit die Verhinderungsvertretung des Stelli, sich ausdrücklich als Nicht verhindert erklären. Auch dazu gibt es analoge Rechtsprechung aus dem BetrVG.

Doch aus solchem Handeln dürfen sich dann keine Nachteile für das Mandat oder die Schwbs ergeben. Denn das währe dann eine Mandatspflichtverletzung.

[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=13132&page=4&category=0&order=last_answer&descasc=DESC]Siehe weiter auch ein Beitrag zu diesem Thema aus 2011[/link]


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