Permanente Zugriffsrechte für Stelli auf SBV-Laufwerk und Outlook (Stellvertreter/in)

hackenberger, Thursday, 10.05.2012, 13:43 (vor 4383 Tagen) @ hajue

Hallo,

auch wenn man gem. SGB IX dauerhaft Aufgaben auf den Stelli überträgt, endet dieses nichts an der 1-Personen-Vertretung.

Bedeutet die SchwbV wird dadurch NICHT zu einer Kolletivorgan also nicht zu einem Gremium. Es bleibt dann bei der 1-Personen-Vertretung. Dann halt bei ZWEI 1-Personen-Vertretungen. Also jeder der Beiden ist dann eigenständig/ eigenverantwortlich für seinen Bereich zuständig/ verantwortlich. Daher kann dann die VPSchwb auch keinen Einfluss auf die Entscheidung des Stelli nehmen.

Betreffend der Grundfrage, des Einsichtsrechtes würde ich es hier aber nicht so einschränkend sehen, auch findet man da weder in Kommentierungen noch in der Rechtsprechung etwas. Daher würde ich es hier bis es ggf. mal Rechtsprechung gibt die Einsicht gewähren.

Dann halt nur mit dem.Wissen bedacht umgehen und das oben geschrieben betreffend Zuständigkeit beachten. Also stets bei den eigenen Bereichen / Verantwortlichkeiten bleiben.


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