Permanente Zugriffsrechte für Stelli auf SBV-Laufwerk und Outlook (Stellvertreter/in)

Bitmix, Niedersachsen, Wednesday, 04.07.2012, 14:01 (vor 4328 Tagen) @ hackenberger

Sehr geehrter Herr Hackenberger,

zwischenzeitlich konnte ich das Thema mit der Vorsitzenden der GSBV erörtern. Mir wurde die Empfehlung gegeben, die Zugriffsrechte wieder her zu stellen.

Besonderes Argument war, dass zum Thema keine Rechtsprechung vorhanden sei. Meine Bitte, diese Empfehlung schriftlich zu geben, wurde abgelehnt. Auf weitere Nachfrage hin erhielt ich die Auskunft, dass das mit dem ruhenden Mandat allen 18 VP's unserer Stadtverwaltung bekannt ist und lediglich eine Minderheit die Zugriffsrechte nicht erteilt.

Es wird damit deutlich, dass diese "GSBV-Empfehlung" doch bei einigen VP's auf Skepsis stößt.

Ich habe das Thema insgesamt nochmals einige Nächte überschlafen und komme zu der Entscheidung, in Anbetracht der hier erhaltenen Informationen zu Datenschutz und Gewährleistung der Vertraulichkeit der Empfehlung nicht folgen. Das Sprichwort: "Wo kein Kläger, da kein Richter" ist zwar im Freizeitbereich anwendbar, hat jedoch im Bereich des öffentlichen Dienstes nichts zu suchen.

Für mich sind die Ausführungen hier im Forum zum ruhenden Mandat schlüssig und ich werde es bei der Entziehung der Zugriffsrechte belassen. Es wird lediglich zum Jahresurlaub eine im Interesse der Amtskontinuität getragene Geschäftsübergabe geben (Dau/Düwell-Kommentar, 2. Auflage, § 95 SGB IX Randnummer 20).

Was mich jedoch noch umtreibt, ist der Gedanke, meiner Stellvertreterin einige Geschäfte zu übertragen, indem ich mich partiell für verhindert erkläre.

So haben wir momentan mehrere Stellenbesetzungsverfahren laufen, leider kollidieren die Termine aber nicht. Jedoch muss ich dienstlich eine etwas zeitkritische Finanzangelegenheit bearbeiten und kompensiere den SBV-Einsatz mit Überstunden. Laut meiner unmittelbaren Dienstvorgesetzten kommt es bei dieser Aufgabenerledigung auf eine Woche früher oder später nicht so an, sodass ich eine arbeitgeberseitige Einwendung der Unabkömmlichkeit nicht sehe (vgl. Dau/Düwell-Kommentar zu § 95 SGB IX, Rn 18). Da wäre in Rn 18 aber noch der Hinweis auf die subjektive Unzumutbarkeit. Könnte ich mich da nicht auf die eigene Schwerbehinderung (GdB 70, Mz G) berufen und damit im Einzelfall die Vertretung auslösen>

Ich würde es also insgesamt gern praktikabel gestalten wollen und dem Stelli durch Anzeige der Verhinderung entsprechende Aufgaben wahrnehmen lassen. Jedoch bin ich als Verwaltungsbeamter im gehobenen Dienst (Dipl.-Verwaltungswirt, FH) mit fast 40 Dienstjahren Erfahrung vorsichtig geworden und gerade Vertrauensschutz ist eine brisante Angelegenheit. Wäre also die Tatsache der Überstundenleistung bei bestehender Schwerbehinderung (keine Mehrarbeit!) ein Indiz für subjektive Unzumutbarkeit und könnte dies dann eine wirksame Verhinderungsvertretung auslösen>

Und was ich noch nicht erwähnt habe: Ich verfüge über einen Heimarbeitsplatz mit Internetverbindung zum Arbeitsplatz-PC. Die Heimarbeit fällt nur an einem Wochentag an. Jedoch kann ich so auch bei Krankheit von zu Hause aus den Stelli-Einsatz steuern. Und darüber hinaus hat mir der Arbeitgeber ein Smartphone zur Verfügung gestellt, mit dem ich alle eMails und Termine verwalten und ggf. auch an den Stelli weiterleiten kann.

Den Einwand der GSBV-Vorsitzenden, die Arbeit der SBV wäre möglicherweise mangels gegenseitiger Information VP/Stelli gefährdet, wäre demnach unbegründet.

Abschließend möchte ich noch hinzufügen, dass der Amtsvorgänger ständig Konflikte mit dem Arbeitgeber und dem örtlichen Personalrat hatte. Nach denen mir bis zum heutigen Tage mitgeteilten Sachverhalten muss ich jetzt davon ausgehen, dass der Amtsvorgänger diese Konflikte zum Teil aus Uneinsichtigkeit und/oder Rechtsunkenntnis provozierte.

Nachdem ich nun ein halbes Jahr im Amt bin, ist das Verhältnis zu AG und ÖPR ein Gutes und ich denke, dass ich auf dem richtigen Weg bin.

Insgesamt würde ich hier gern noch einmal die Experten abschließend hören.

Besonders loben will ich bei dieser Gelegenheit einmal diese Internetpräsenz, die mit Abstand wohl zu den besten Medien dieser Art gezählt werden muss.

Herzliche Grüße und vielen Dank
für die detaillierten Auskünfte ...


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