Permanente Zugriffsrechte für Stelli auf SBV-Laufwerk und Outlook (Stellvertreter/in)

hajue, NRW, Wednesday, 09.05.2012, 15:03 (vor 4384 Tagen) @ hackenberger

Guten Tag zusammen,
mit Interesse habe ich die Postings über „Ein-Personen-Vertretung“ und „ruhendes Mandat gelesen. Klar ist mir anhand der Postings nun, dass ein Stelli (ruhendes Mandat) kein Recht auf Akteneinsicht usw. hat. Lediglich bei einer Verhinderungsvertretung hat der Stelli ein temporäres Recht auf Einsicht in die Unterlagen. Bei mir ist es nun so, dass ich nach § 95 SGB IX meinen 1. Stelli einen abgegrenzten Aufgabenbereich (Betreuung der sb Auszubildenden) dauerhaft übertragen habe. Damit ist er nicht mehr in einem ruhenden Mandat oder> Hat er damit nur das Recht, auf die Informationen/ Daten zurückzugreifen, die seinen Bereich betreffen oder auf mehr> Was bedeutet das für die Büronutzung> Kann er in seinem Bereich alleine entscheiden oder muss er sich mit mir absprechen> Es besteht zudem eine Arbeitsgemeinschaft aller Schwerbehindertenvertretungen aller Schulformen. Kann ich ihn zu den Sitzungen mitnehmen und hat er ein Anspruch auf die jeweiligen Protokolle> Mit großem Interesse sehe ich euren Antworten entgegen.
Viele Grüße
hajue


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