Permanente Zugriffsrechte für Stelli auf SBV-Laufwerk und Outlook (Stellvertreter/in)
Hallo,
meine sehr enge gemachte Auslegung, betreffend des Einsichtsrechtes/ Freigabe von Mailordner/ Laufwerken usw. der SchwbV für den Stelli, wurde mir nun so auch von sehr kompetenter fachlicher Seite als zutreffend bestätigt. Ich hoffe, dass es auch in der Neuauflage des Kommentars behandelt wird.
Aussage:
Nur dann, wenn es um die Vorbereitung des konkreten Vertretungsfalles geht, kann eine Einsicht erfolgen.