Teinahmerecht der SBV an Besprechungen zwischen AG und PR (Umgang mit Arbeitgeber)

rollo, Wednesday, 17.04.2013, 07:53 (vor 4051 Tagen)

Hallo Mitstreiter,

vor ein paar Tagen erlebte ich folgende Premiere.

Nach einem Wechsel in der Führungsetage des Personalmanagements wurde ich bei einem so genannten „Montagsgespräch“ zu einen bestimmten Thema aus dem Raum gebeten.
Die Begründung des AG lautete > dieses Thema betrifft keinen schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeiter, sodass ich demzufolge auch kein Teilnahmerecht hätte.

Konstruktive Gespräche mit dem AG sind nach dem o. g. Wechsel so gut wie ausgeschlossen. Ich muss mein Handeln grundsätzlich mit Zitaten aus Gesetzestexten (schriftliche Vorlage beim AG) rechtfertigen.

meine Fragen dazu:

Kann mich der AG zu bestimmte Themen ausschließen>
Unter welchen Gesetz und in welchen § finde ich zu diesem Thema klare Regelungen>

Aus meiner Sicht greift nicht nur der § 95 SGB IX.


Vielen Dank für die Antworten aus dem Forum im Voraus!

Viele Grüße
rollo


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