Teinahmerecht der SBV an Besprechungen zwischen AG und PR (Umgang mit Arbeitgeber)

rollo, Friday, 26.04.2013, 11:03 (vor 4042 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

» was soll hier anderes greifen als § 95 Abs. 4 SGB IX >>> Der ist vollkommen
» ausreichend.

Ich sehe das genauso, mein AG ist aber grundsätzlich anderer Meinung.

Viele Grüße
rollo


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