Teinahmerecht der SBV an Besprechungen zwischen AG und PR (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
» was soll hier anderes greifen als § 95 Abs. 4 SGB IX >>> Der ist vollkommen
» ausreichend.
Ich sehe das genauso, mein AG ist aber grundsätzlich anderer Meinung.
Viele Grüße
rollo