Teinahmerecht der SBV an Besprechungen zwischen AG und PR (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo Bernhardt,
vielen Dank für die Antwort.
Was die ganze Angelegenheit so kompliziert macht, ist die Tatsache, dass der Beauftragte des AG und die Person die diesbezüglich den AG eigenveratwortlich vertritt, die selbe Person ist.
Viele Grüße
rollo