Teinahmerecht der SBV an Besprechungen zwischen AG und PR (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Friday, 26.04.2013, 11:35 (vor 4042 Tagen) @ rollo

Hallo,

einmal BR/PR auffordetn, hier die Rechte der SchwbV auch im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit § 99 SGB IX mit zu vertreten.

Mit AG und BASchwb reden und auf die Rechte der SchwbV hinweisen. BASchwb auffordern seinen Pflichten nachzukommen.

Beide AG und BASchwb auf rechtliche Folgen bei weiterer Missachtung der Rechte hinweisen.

Sollte es sich nicht bessern, musst Du dann wohl via Anwalt rechtliche Schritte einleiten.

Hier nur bitte vorher den AG und BASchwb schriftlich unter Fristsetzung auffordern. Denn dieses sehen ArbG gerne, da der Rechtsweg der letzte ggf notwendige Schritt sein sollte.


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