Einstellung einer Schwerbehinderten (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 23.04.2013, 20:05 (vor 4039 Tagen) @ der_kommissar

Hallo,

die Nichtbeteiligung der SBV am Bewerberverfahren ist neben dem Versäumnis der Meldung an die Arbeitsagentur ein ausreichender Grund für eine Ablehnung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG.

SBV und BR sollten die Zeit jetzt nutzen, um mit dem AG über mögliche Einstellungshindernisse zu sprechen. Sofern Qualifikationsmerkmale fehlen, wäre es Aufgabe insbesondere der SBV gemeinsam mit dem IA eine Strategie zur "mundgerechten" Qualifikation der ANin zu erarbeiten und zu prüfen, ob dem AG die Einstellung nicht noch durch weitere Fördermaßnahmen "schmackhaft" gemacht werden kann.

Sofern der AG die Quote nicht erfüllen sollte, wäre auch eine reduzierte Abgabe ein Argument.

--
&Tschüß

Wolfgang


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