Einstellung einer Schwerbehinderten (Einstellung)

hackenberger, Tuesday, 23.04.2013, 20:59 (vor 4038 Tagen) @ der_kommissar

Hallo,

hat der AG denn die SchwbV gem. § 81 Abs 1 SGB IX in dem Bewerbungsverfahren beteilig> Weiter, hat der AG es ordnungsgemäß begründet warum er die Koll nicht nimmt>

Gemeinsam mit der SchwbV mal gegen § 81 Abs 1 SGB IX prüfen.
Vor allem auch dieses:
Auszug aus § 81 Abs 1 SGB IX
Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die Schwerbehindertenvertretung oder eine in § 93 genannte Vertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern. Dabei wird der betroffene schwerbehinderte Mensch angehört. Alle Beteiligten sind vom Arbeitgeber über die getroffene Entscheidung unter Darlegung der Gründe unverzüglich zu unterrichten.
§ 93 SGB IX betrifft die BR.

Noch eine Bitte, bitte den Hinweis über dem Textfeld beachten, sonst werden Beiträge/Antworten immer unnötig länger.
Text:  Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion