Bildung KSBV. SBV verweigert Zusammenarbeit. (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Friday, 16.08.2013, 12:00 (vor 3929 Tagen) @ andreasb

Hallo,

ich würde den KBR einmal fragen, ob er denn Gesetzestexte nicht lesen kann>

§ 97 Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung

(1) Ist für mehrere Betriebe eines Arbeitgebers ein Gesamtbetriebsrat oder für den Geschäftsbereich mehrerer Dienststellen ein Gesamtpersonalrat errichtet, wählen die Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen eine Gesamtschwerbehindertenvertretung. Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr.

Also nicht, können wählen.

Weiter schreibt Herr Düwell, ehemaliger vors. Richter des 9 BAG Fachsenates, also dem zuständigen Fachsenat, in seinem Kommentar im § 97 SGB IX Rn 3 .....so haben die SBVen der einzelnen Betriebe ....

Also ganz klare Aussage.

Ich würde dem KBR auch mitteilen, wenn er weiter durch handeln und/ oder Aussagen hier die Bildung/ Wahl behindert man einen Anwalt beauftragen würde gegen den KBR ein Verfahren wegen Mandatsbehinderung und Wahlbehinderung einzuleiten.

Auch wegen Verstoß gegen § 99 SGB IX.

Der KBR müsste dann auch u.a. dem AG erklären warun der AG hier vermeidbare Kosten zahlen muss welche durch rechtskonformes Handel vermeidbar gewesen wären.


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