Bildung KSBV. SBV verweigert Zusammenarbeit. (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Saturday, 17.08.2013, 15:31 (vor 3928 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

» Aus dem Eingangsbeitrag geht nach meiner Ansicht hervor, das eine KSBV von
» den beiden vorhandenen SBVs gebildet/gewählt werden soll. u.a. um
» Mitarbeiter vertreten zu können.
» Vielleicht liegt hier ja auch ein Missverständnis vor, und es ist die
» Bildung/Wahl einer GSBV gemeint

Ich glaube schon, dass es hier um die Bildung der KSchwbV geht, da es einen KBR gibt.
Wenn es dann in beiden Konzernteilen/ Unternehmen jeweils nur eine SchwbV gibt, nehmen diese die Rechte und Aufgaben der GSchwbV wahr.

Diese müssen dann nur auch ihre Pflichten beachten, sofern in anderen Betrieben ihres Unternehmen Wahlen möglich sind diese unverzüglich einzuleiten. Hier dann noch vor der Wahl der KSchwbV. Denn die Einleitung von örtl. Wahlen ist die vorrangige Aufgabe der GSchwbV.


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