Bildung KSBV. SBV verweigert Zusammenarbeit. (Gesamt-Konzern-SBV)

andreasb, Monday, 21.10.2013, 22:14 (vor 3862 Tagen) @ hackenberger

» » Somit kann keine KSBV gewählt werden, da ausser mir nur noch eine SBV (im
» anderen
» » Unternehmen) existiert. Und alleine kann sie die KSBV nicht auf den Weg
» bringen. 
» Das verstehe ich nicht. Siehe doch einmal § 97 Abs 2 SGB IX.

Das bezieht sich darauf:
Wir sind in einem Unternehmen 2 Betriebe. In einem Betrieb bin ich SBV, der andere Betrieb hat keine SBV. §97 SGB IX bezieht sich bei der Wahrnehmung der GSBV durch die SBV aber ausdrücklich nur auf den Fall wenn nur ein einziger Betrieb im Unternehmen existiert. Sobald 2 oder mehr Betriebe existieren, kann eine GSBV nur durch eine Wahl zustande kommen. Zweitens haben wir keinen GBR. Selbst wenn es also auch im anderen Betrieb eine SBV gäbe, dann könnten wir trotzdem keine GSBV wählen, weil ein existierender GBR die Voraussetzung dafür ist. Und den haben wir nicht.

Somit hilft es auch nicht dass in dem anderen Unternehmen mit nur einem einzigen Betrieb eine SBV vorhanden ist die die GSBV Rechte wahrnehmen könnte. Denn wir müssen ja mindestens zu zweit sein die die GSBV Rechte wahrnehmen.

Ich werde nochmal mit dem Integrationsamt telefonieren. Denn wenn ich darüber nachdenke, dann könnte mein Unternehmen niemals jemanden haben der die GSBV Rechte wahrnimmt. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
VG
Andreas


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