Berechnung der Fehltage (BEM)

Cebulon, Monday, 04.07.2016, 13:35 (vor 2853 Tagen) @ Apanatshi

Unser Arbeitgeber kam darüber hinaus auf die kuriose Idee, dass Halbtagskräfte bereits mit 21 Tagen Krankheit unter BEM fallen.

Hallo, maßgeblich sind m.E. die vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber angezeigten AU-Kalendertage, egal ob Arbeitstage oder arbeitsfreie Tage wie etwa Sonn- oder Feiertage.

Halbtagskräften müssten grundsätzlich nach 21 Tagen BEM angeboten werden!!!

Wie kommt denn der Arbeitgeber bei Halbtagskräften auf seine haltlose 21-Tage-Theorie bei einer 5-Tage-Woche? Der Start eines BEM hat schon rein von der Logik nichts mit der Zahl der Wochenstunden zu tun!

Gruß,
Cebulon


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