Kandidatin legt abgelaufenen Ausweis in Bewerbungsmappe vor (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 24.09.2016, 17:21 (vor 2772 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

aufgrund der mittlerweile eindeutigen Rechtsprechung des BAG zum Nachweis über das bestehen der Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt der Bewerbung
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=7f1b3c9f410575c1c8e9dee50610175d&nr=17585&linked=pm&titel=_Mitteilung_de...

besteht für den geschilderten Sachverhalt mE keine Pflicht des AG, die Bewerberin wie einen schwerbehinderten Mensch zu behandeln.

--
&Tschüß

Wolfgang


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