Kandidatin legt abgelaufenen Ausweis in Bewerbungsmappe vor (Einstellung)
Hallo,
aufgrund der mittlerweile eindeutigen Rechtsprechung des BAG zum Nachweis über das bestehen der Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt der Bewerbung
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=7f1b3c9f410575c1c8e9dee50610175d&nr=17585&linked=pm&titel=_Mitteilung_de...
besteht für den geschilderten Sachverhalt mE keine Pflicht des AG, die Bewerberin wie einen schwerbehinderten Mensch zu behandeln.
--
&Tschüß
Wolfgang