Rücktritt aus dem BEM Team (BEM)

Monica99, Friday, 09.12.2016, 18:07 (vor 2695 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

egal ob das SBV oder Vertrauensperson der Schwerbehinderten steht. Denn die SBV wird eben per Gesetz durch die Vertrauensperson der Schwerbehinderten vertreten. Es gilt weiterhin es ist eine Einpersonenvertretung. Die Stellvertreter kommen nur im Rahmen der Verhinderungsvertretung ins Mandat.


Ausnahme wäre § 95 Abs. 1 SGB IX.

In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen, in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 schwerbehinderten Menschen, das mit der nächsthöchsten Stimmzahl gewählte weitere stellvertretende Mitglied. Die Heranziehung zu bestimmten Aufgaben schließt die Abstimmung untereinander ein.

In diesen Fällen und nur in diesen Fällen könnte man hier die Stellvertreter ins Mandat bringen.

--
mfg Monica


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