Rücktritt aus dem BEM Team (BEM)

Monica99, Saturday, 10.12.2016, 10:36 (vor 2694 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

die Stellvertreter nehmen im Rahmen der Verhinderungsvertretung ALLE Rechte und pflichten der Vertrauensperson der Schwerbehinderten wahr. Sie sind damit dann faktisch die SBV! Sie können damit in dieser Zeit vollumfänglich handeln wie die Vertrauensperson.

Damit ist gleich was in der BV steht, also SBV oder Vertrauensperson der Schwerbehinderten.

Aber einfach nur als verhindert erklären geht nicht. Es MUSS auch ein gesetzlich anerkannter Grund der Verhinderung vorliegen. Denn sonst wäre die Teilnahme des Stellvertreters nicht nur ein Verstoß gegen die BV sondern auch gegen den Datenschutz, hier den Sozialdatenschutz.

--
mfg Monica


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