Nachwahl der Stellvertreter in der Gesamtschwerbehindertenvertretung (Wahlen)

williniesky, Dresden/Sachsen, Thursday, 19.01.2017, 10:11 (vor 2655 Tagen) @ Cebulon

Hallo fisch 21,
ich hatte in meinem Bereich ein ähnliches Problem (Rente). Du kannst aber jetzt schon, mit Wirkung vom 31.03.2017 zurücktreten. Damit kann der GSBV die Wahl zu den Stellvertretern mit Wirkung zum 01.04.2017 einleiten. So auch im Wahlausschreiben formulieren. Das ist so möglich und wurde auch so bei uns durchgeführt. Ich habe dieses Konstrukt dem IA vorgeschlagen und es wurde auch so bestätigt. Wenn ihr dann 2 Stelli`s wählt, kann ja nichts passieren, egal wie die Kündigungsschutzklage ausgeht.
Das vereinfachte Wahlverfahren ist jetzt wieder für euch möglich, durch die Änderung im § 97 Abs.7 SGB IX. (……., §94 Absatz 6 mit der Maßgabe, dass bei Wahlen zu überörtlichen Vertretungen der zweite Halbsatz des Satzes 3 nicht anzuwenden ist.)

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MfG
Williniesky


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