Nachwahl der Stellvertreter in der Gesamtschwerbehindertenvertretung (Wahlen)

Cebulon, Monday, 06.02.2017, 14:20 (vor 2641 Tagen) @ williniesky

Siehe Vordruck Wahlergebnis vom Integrationsamt: Ihre Amtszeit ....../beginnt am .... nach Ablauf der Amtszeit.... Hieraus ergibt sich auch schon, dass die Wahl vorher stattfinden kann.

Das kann m.E. aus dem Formular nicht zwingend abgeleitet werden für Nachwahlen wie hier außerhalb des Regelwahlzeitraums. Dieses Formular stellt auf die Regelung des § 94 Abs. 7 Satz 2 SGB IX ab für die SBV-Regelwahlen, wenn die Amtszeit der bisherigen SBV noch nicht abgelaufen ist.

Innerhalb des 2-monatigen Regelwahlzeitraums darf und soll vor Ablauf der Amtszeit der amtierenden SBV gewählt werden, aber eben kein Tag früher.

Gruß,
Cebulon


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