Nachwahl der Stellvertreter in der Gesamtschwerbehindertenvertretung (Wahlen)

fisch21, Monday, 06.02.2017, 21:34 (vor 2636 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

danke für die Infos. Anbei meine Antworten auf Deine Fragen:


An welchem Tag exakt "wird" dieser Betrieb endgültig und offensichtlich geschlossen, also vom letzten Beschäftigten das Licht für immer ausgemacht?
=> Der ganze Betrieb wird am 31.3.2017 geschlossen.

Der Gesamtvertrauensmann ist auch selbst schwerbehindert und es gab für ihn in e. anderen Betrieb leider keinen adäquaten Arbeitsplatz.
Wurde das denn ordnungsgemäß und frühzeitig in einem Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX umfassend bzw. unternehmensweit erörtert? Wenn nein, wird sich der Arbeitsrichter dafür interessieren bzw. nachhaken und womöglich dem Unternehmer unangenehme Fragen stellen. Ein Unternehmer kann jedenfalls nicht pauschal behaupten, dass es keine adäquaten Stellen unternehmensweit gebe.
=> Ein Präventionsverfahren wurde durchgeführt, aber ohne Erfolg. Die von diesem Betrieb durchgeführten Tätigkeiten sollen komplett ins Ausland verlagert werden.

Der Betriebsrat hat der Kündigung widersprochen.
Ich gehe davon aus, dass die fehlende Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung dieses Amtsträgers mit Doppelmandat bisher nicht durch das Arbeitsgericht ersetzt wurde, oder?
=> Richtig, die fehlende Zustimmung des BRs wurde bisher noch nicht durch das Arbeitsgericht ersetzt.


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